Bund und Länder verhandeln über Bildungsfinanzierung

bildungsfinanzierung im wahlkampf
Plenarsaal Bundestag (© siehe Quellen)

Auch dieses Jahr wird die Schulbildung Deutschlands ein Wahlkampfthema in der Bundestagswahl sein, ein Fokus könnte hier voraussichtlich auf der materiellen und personellen Ausstattung und dem Zustand der Schulgebäude liegen. Zum einen sei für den hochwertigen Unterricht eine ausreichende Zahl und auch Weiterbildung von Lehrkräften sowie PädagogInnen erforderlich – mit Verweis auf die noch immer nicht zufriedenstellenden PISA-Ergebnisse. Zum anderen eine Summe von 23,8 Milliarden Euro, um alle notwendigen Sanierungen an allen Schulgebäuden auszuführen.

Diese Gelder müssten von den einzelnen Ländern aufgebracht werden, welche laut der Föderalismusreform von 2006 die Verantwortung für Bildungsbelange selbst tragen müssen. Diese umfasst schließlich auch den Wegfall der finanziellen Unterstützung des Bundes.

Dieses Jahr wurden jedoch Verhandlungen zwischen Bund und Ländern durchgeführt, welche in einer Aufweichung dieser Reform resultierten. Letztlich konnten sich beide Verhandlungspartner auf einen Zusatz im Grundgesetz einigen; es wurde der Artikel 104c ergänzt, welcher wie folgt lautet:

„Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“

Über weitere Kooperationen wie die oben genannte, welche dem Bund die Sanierungsfinanzierung ohne rechtliche Folgen erlaubt, wird nun debattiert.

Redaktion (sz)

Quellen

Bildnachweis: Bonn Bundestag Plenarsaal1 von Qualle / CC BY-SA 3.0
Informationsquelle: frankfurter-rundschau.de